Jeder Sanierungsauftrag bei quintil unterliegt diesen klaren und fairen Rahmenbedingungen. Bettina Ursula Schmitz definiert hier die Spielregeln für die Zusammenarbeit am Pferdsbacher Weg 14. Diese AGB schützen sowohl den Kunden in Büdingen als auch unseren Betrieb vor Missverständnissen und sichern eine reibungslose Projektabwicklung von der ersten Skizze bis zur finalen Abnahme.
Vertragsgrundlagen und Leistungen
- Angebotsbindung: Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
- Mitwirkungspflicht: Der Kunde sorgt für freien Zugang zum Objekt in Büdingen und stellt die notwendigen Versorgungsanschlüsse (Strom/Wasser) bereit.
- Zahlungskonditionen: Rechnungen von quintil sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Haftung: Wir haften für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit bei der Ausführung der Sanierung am Pferdsbacher Weg 14 entstehen.
Abnahme und Gewährleistung
- Abnahme: Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Begehung. Kleine optische Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- Gewährleistungsfrist: Diese richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (BGB) für Bauleistungen und beträgt in der Regel fünf Jahre.
- Eigentumsvorbehalt: Installierte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Bettina Ursula Schmitz.
